Sehr geehrte LVA-Seminarbesucher*innen!
Sicher bieten wir Ihnen top Know-How und anwendungsorientierte Expertise für Ihre berufliche Praxis! Damit Sie sicher Ihre Lernziele erreichen, bieten wir fast alle LVA-Seminare 2025 als Hybridveranstaltung an. Sie wählen, ob Sie netzwerkend direkt vor Ort teilnehmen, oder sich ohne Anfahrtszeit online zuschalten. Bitte informieren Sie sich über die Möglichkeiten im LVA-Seminarprogramm und geben Sie bitte bei der Anmeldung bis eine Woche vor dem Durchführungstermin bekannt, in welcher Form Sie teilnehmen werden!
Inhalt
Marketing versus Irreführung: Wie entscheide ich, was geht? – Holen Sie sich das Know-How für Ihr rechtssicheres Marketing.
Werbung soll den Kunden motivieren, ein Produkt zu erwerben und sich näher damit auseinanderzusetzen. Das trifft auch auf die Werbung bei Lebensmitteln zu. Konsumentenorganisationen sehen bei Lebensmittelwerbung oft die Grenzen zwischen „werblicher Übertreibung" und "Irreführung" als überschritten und kritisieren die Glaubwürdigkeit und die Zulässigkeit von Werbeauftritten bei Lebensmittelunternehmen.
In der EU wurden in den letzten Jahren zahlreiche Eckpfeiler neu definiert, was die Information über Lebensmittel betrifft. Auch die Maßstäbe für Fragen der Täuschung und Irreführung von Produktaufmachungen sind einem Wandel unterworfen. Für den Onlinehandel wurden weiters neue Anforderungen definiert.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten nun für die Bewerbung von Lebensmitteln? Was ist bei der Kommunikation über Lebensmittel zu beachten? Das LVA-Seminar „Lebensmittel mit Erfolg rechtssicher vermarkten: Täuschungsschutz in der Werbung und Kennzeichnung“ informiert Sie umfassend.
Welche Kompetenzen Sie erwerben
Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Fakten zum rechtsicheren Marketing bei Lebensmitteln und erfahren, was Sie bei der Gestaltung und Formulierung Ihrer Werbeaussagen beachten sollten.
- Erfahren Sie die rechtlichen Grundlagen der Lebensmittelwerbung sowie der Branchen-Policies in der Praxis.
- „Frei von…“, „vegan“: Erwerben Sie einen Überblick über die zulässige Bewerbung von Lebensmitteln mit ihrer Natürlichkeit bzw. Freiheit von bestimmten Stoffen (z.B. „Frei von künstlichen Aromen“, „Ohne Geschmacksverstärker“, „Gluten- und Laktosefrei“, „vegan/vegatarisch“).
- „Herkunft“: Bringen Sie sich auf den letzten Wissensstand, unter welchen Voraussetzungen Lebensmittel mit einem Hinweis auf „Österreich“ beworben werden dürfen (z.B. „Hergestellt in Österreich“, „Qualität aus Österreich“, Produktaufmachungen in „rot-weiß-rot“).
- „Stärkt die Abwehrkräfte“: Informieren Sie sich, unter welchen Voraussetzungen bei Lebensmitteln auf ihre Gesundheitswirkung hingewiesen werden darf.
- „Klimaneutral“, „natürlich“: Erfahren Sie, was bei Werbung im Internet zu beachten ist.
- „Kinderlebensmittel“, Fruchtabbildungen, Mogelpackung, Gütesiegel, Tierwohl: Bekommen Sie einen Überblick über Werbung bei sog. Kinderlebensmittel, Abbildungen mit Früchten, Gütesiegel oder Tierwohl und die Anwendung von sozialen und ethischen Komponenten.
- Kontrolle durch den Österreichischen Werberat: Erfahren Sie, wie die Kontrolle von Werbung in Österreich geregelt ist und welche Aufgaben dem Österreichischen Werberat zukommt. Welche Selbstbeschränkungen der Branche und „Does and Dont‘s“ im Aufsetzen von Werbung gibt es?
Wer von diesem Seminar profitiert
Das Thema betrifft Geschäftsführung, Marketing, Lebensmittelverantwortliche und Qualitätsmanager*innen in der Lebensmittelbranche.
Programm
1. Tag: 12.11.2025
09:00 | Begrüßung DI Julian Drausinger | LVA |
09:15 | Im Brennpunkt: Schutz vor Täuschung und Irreführung bei Lebensmitteln - ein Überblick Dr. Andreas Natterer | Partner Schönherr Rechtsanwälte GmbH |
10:15 | Glutenfreies Mineralwasser, vegetarisches Schnitzel und alkoholfreier Gin - Was ist erlaubt? Verbot der Irreführung und Werbung mit Selbstverständlichkeiten bei Lebensmitteln Dr. Andreas Natterer | Partner Schönherr Rechtsanwälte GmbH |
11:15 | Kaffeepause |
11:30 | Täuschungs- und Irreführungsschutz bei Lebensmitteln aus der anwaltlichen Praxis Dr. Andreas Natterer | Partner Schönherr Rechtsanwälte GmbH |
12:15 | Frucht drauf, aber nicht drinnen? Das Werben mit Fruchtabbildungen im Lichte des Täuschungsschutzes Dr. Andreas Natterer | Partner Schönherr Rechtsanwälte GmbH |
13:15 | Mittagspause |
14:15 | Gesund oder doch nicht? - Gesundheitswerbung bei Lebensmitteln im Lichte des Täuschungsschutzes Mag. Andreas Kadi MBA | sraConsulting |
15:15 | Kaffeepause |
15:30 | Kinderlebensmittel - Was ist in der Werbung erlaubt? Mag. Andreas Kadi MBA | sraConsulting |
16:15 | Mogelpackung - Irreführungsschutz bei Verpackungen Dr. Andreas Natterer | Partner Schönherr Rechtsanwälte GmbH |
16:45 | Zusammenfassung und Diskussion DI Julian Drausinger | LVA |
17:00 | ca. Ende |
2. Tag: 13.11.2025
09:00 | Täuschungs- und Irreführungsschutz in der Rechtsprechung zum Lauterkeitsrecht MMag. Michael Matzka | Oberster Gerichtshof - angefragt |
10:00 | Woher kommt mein Lebensmittel? - Irreführung und Täuschungsschutz bei Herkunftsangaben Mag.a Tina Antonius| Fachverband der Lebensmittelindustrie - angefragt |
11:00 | Kaffeepause |
11:30 | Das Werben mit Gütesiegeln und dem Tierwohl MR.in Dr.in Sabine Prichenfried | BML - angefragt |
12:30 | Mittagspause |
13:30 | Das Werben mit der Natur und 'Green Claims': Aussagen über die Natürlichkeit und Nachhaltigkeit von Lebensmitteln im Lichte des Täuschungsschutzes Sonja Schulz, LL.M. | Zenk Rechtsanwälte Hamburg - angefragt |
14:30 | Kaffeepause |
15:00 | Die neue Art der Werbung im Internet - Influenzer und ihr Einfluss auf die Gesellschaft Michael Straberger | Österreichischer Werberat - angefragt |
16:15 | Zusammenfassung und Diskussion DI Julian Drausinger | LVA |
16:30 | ca. Ende |