Unser Leistungsspektrum umfasst den Lokalaugenschein, die Probenahme, die Analyse und die Begutachtung bzw. Feststellung der Eignung als Mineralwasser und Quellwasser.
Die von unserem fachkundigen Personal gezogenen Proben werden im Labor der LVA GmbH nach international anerkannten und akkreditierten Standards und Normen analysiert.
Als besonderes Service bietet die LVA Ihren Kunden ein attraktives „Untersuchungspaket für abgefüllte natürliche Mineral- und Quellwässer“, gemäß Mineral- und Quellwasser-Verordnung (BGBl.II 309/1999), an.
Gemäß Mineral- und Quellwasser-Verordnung (BGBl. II 309/1999) müssen für das Inverkehrbringen von natürlichem Mineralwasser und Quellwasser folgende Voraussetzungen erfüllt werden.
In Kapitel B17 ÖLMB werden diese Vorgaben präzisiert.
So sind die Abfüller von Mineralwässern und Quellwässern angehalten bei ihren jeweiligen
Produkten pro Jahr 4 „laufende“ Kontrollen und 1 „erweiterte“ Kontrolle durch einen § 73 LMSVG Gutachter durchführen zu lassen.
Die laufende Kontrolle umfasst zumindest eine sensorische Prüfung sowie die Parameter pH-Wert,
Leitfähigkeit und eine mikrobiologische Untersuchung.
Die erweiterte Kontrolle beinhaltet physikalisch-chemische, chemische und mikrobiologische
Untersuchungen zur Kontrolle der wesentlichen Bestandteile des Wassers und jener Parameter, die
einen Rückschluss auf unzulässige Veränderungen bzw. Beeinflussungen des Wassers zulassen.
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LVA GmbH
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