Erweiterte Liste deklarationspflichtiger allergener Duftstoffe für kosmetische Mittel
Seit dem 15. August 2023 gilt gemäß EU-Verordnung 2023/1545 eine erweiterte Liste deklarationspflichtiger allergener Duftstoffe für kosmetische Mittel – ein Meilenstein für mehr Transparenz und Sicherheit aber auch eine Herausforderung für alle Produzenten. Die zuvor bestehende Liste von 26 allergenen Duftstoffen gemäß EU-Verordnung 1223/2009 wurde im Zuge dieser Veränderung auf beeindruckende 82 Substanzen erweitert.
Trotz der gewährten Übergangsfristen von 3 bzw. 5 Jahren müssen die Kosmetikhersteller nun aktiv werden und ihre Rohstoffe, Rezepturen und die dazugehörigen Produktdeklarationen entsprechend überarbeiten. Eine eingehende Analytik auf allergene Duftstoffe ist hierbei unerlässlich.
Die Neuerungen sowie die Modifikationen der Kosmetikverordnung des vergangenen Jahres (Verbot von Lilial ab dem 01.03.2022) sind bisher nicht allumfassend in der gesamten Kosmetikindustrie bekannt. Dies wird durch einen Blick in das Safety Gate deutlich, da allein für das Jahr 2023 über 270 Warnmeldungen aufgrund der Anwesenheit von Lilial in Kosmetikprodukten verzeichnet sind.
Die LVA steht Ihnen zur Seite!
Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite und analysieren Ihre Kosmetika und überprüfen die Deklarationen gemäß den neuen Vorgaben – zuverlässig und kompetent. Unsere langjährige Expertise ermöglicht es uns, Sie zudem beratend zu unterstützen.