Kennzeichnungsbeurteilung

Eine vollständige Kennzeichnungsprüfung umfasst eine Prüfung gemäß

  • Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 LMIV
  • aller mitgeltenden horizontalen Verordnungen (Health Claims, Zusatzstoff, Bio etc.)
  • aller mitgeltenden Spezial-Verordnungen (Fruchtsaft, Konfitüren, Schokolade, Tiefkühl etc.)
  • relevanter Kapitel des österreichischen Lebensmittelcodex
  • sowie der Prüfung auf Irreführung im Sinne des §5 LMSVG sowie Artikel 7 der LMIV

Eine solche Überprüfung kann sowohl anhand des Etiketts auf dem Produkt, als auch anhand eines Kennzeichnungsentwurfes (pdf-Datei mit Angabe vom MHD-Format) durchgeführt werden.