Neue Probenahmeverordnung und NEU – Jetzt Probenahme durch die LVA!

Am 14.12.2023 wurden zwei wegweisende Probenahmeverordnungen im Amtsblatt veröffentlicht!

Die Probenahme-Verordnung (EG) Nr.2023/2782 für Mykotoxine sowie die Probenahme-Verordnung (EG) Nr.2023/2783 für den Pflanzentoxingehalt in Lebensmitteln treten am 4. Januar 2024 in Kraft und sind ab dem 1. April 2024 gültig (unter Berücksichtigung der Übergangsfrist für die Analytik bis Jänner 2029). Dies führt zur Aufhebung der Verordnungen Nr. 401/2006 und Nr. 2015/705.

Bei der Untersuchung einer Warenart sollen künftig für alle Myko- sowie Pflanzentoxine bis auf wenige Ausnahmen idente Probenahmevorschriften gelten.

Als Reaktion darauf hat die LVA ihr Serviceangebot erweitert und präsentiert nun eine umfassende Probenahme, die sämtlichen Vorgaben entspricht. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die präzise Analyse von Kontaminanten und Rückständen. Mit unserem verbesserten Service streben wir danach, höchste Qualitätsstandards zu gewährleisten und gleichzeitig den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Warum die LVA?

  • Schnelligkeit und Flexibilität: Wir garantieren eine Probenahme und Laborergebnisse innerhalb weniger Werktage.
  • Umfeldkontrolle als Zusatzservice: Wir gehen einen Schritt weiter, um den höchsten Standard zu gewährleisten. Neben der Probenahme bieten wir auch eine Umfeldkontrolle an. Die Umfeldkontrolle bezieht sich auf den Zustand des Produkts, der Verpackung und des Transportmittels. Damit schaffen wir einen umfassenden Ansatz für die Sicherheit und Qualität Ihrer Produkte.

Wir sind stolz darauf, unsere Kunden mit diesen neuen Dienstleistungen zu unterstützen und freuen uns darauf, Ihre Anforderungen effizient und effektiv zu erfüllen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können!