
Ochratoxin A – neue Höchstgehalte ab 01.01.2023!
Aufgrund von vermehrten Meldungen erhöhter Ochratoxin A-Gehalte in bestimmten Lebensmitteln im Europäischen Schnellwarnsystem (RASFF) wurden mit Verordnung (EU) 2022/1370 neue bzw. geänderte Höchstgehalte in diversen Produktgruppen festgelegt.
Hiervon betroffen sind unter anderem
– Getreide und Backwaren
– Trockenfrüchte
– Gewürze
– getrocknete Kräuter
– Kaffee
Für diese Lebensmittel gelten ab 01.01.2023 die neuen Höchstgehalte gemäß der oben genannten Verordnung.
Bereiten Sie sich hierauf vor – in unserem Labor analysieren wir Ihre Proben mit unserer akkreditierten Methode auf Ochratoxin A.
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Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter service@lva.at bzw. telefonisch unter +43 2243 26622-4210.